Warum gibt es Betreuungen?
Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheiten in eine Situation geraten, in der er
sein Leben nicht mehr selbständig gestalten kann. Für diesen Fall hat
der Gesetzgeber durch die Betreuung, Betreuungsverfügung und
Vorsorgevollmacht unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und
Vorsorge geschaffen.
Gesetzliche Betreuung ist ein ehrenamtliches Engagement mit hoher
Verantwortung und dem Recht auf professionelle Unterstützung. Diese
Unterstützung können wir Ihnen bieten: durch kostenlose Beratung für
Ehrenamtliche BetreuerInnen und Übernahme von hauptamtlichen
Betreuungen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen unsere kostenlosen Beratungs- und Schulungsangebote vorstellen.
Wir sind für Sie da
Wir stehen Ihnen für Fragen und Hilfe einmal in der Woche in einer Sprechstunde zur Verfügung, und zwar immer
mittwochs von 9-11 Uhr.
Unsere Seiten sind barrierefrei!
Um
auch sehbehinderten BürgerInnen Zugang zu unseren Seiten zu
ermöglichen, haben wir diese auf barrierefreies CMS-Design umgestellt.
Wir danken Harald Kampen für die Umsetzung und sein „Trawler”-Redaktionssystem!