

Der Betreuungsverein der AWO Bamberg-Lichtenfels e.V. ist ein seit 1993 staatlich anerkannter, gemeinnütziger Verein mit einer ehrenamtlichen Vorstandschaft.
Unsere hauptamtlichen
Fachkräfte führen Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz gemäß § 1896 BGB und
bieten Beratung und Hilfe bei der Abfassung von Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Außerdem geben wir
interessierten Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Betreuungsgesetz und zu den gesetzlich möglichen
privatrechtlichen Vorsorgemaßnahmen.
Für ehrenamtliche
BetreuerInnen bieten wir Unterstützung und Beratung sowohl in Sachfragen als
auch bei personenbezogenen Problemen.
Gemäß § 1901 Abs. 1,2 BGB, „entsprechen wir den Wünschen des Betreuten soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft. Innerhalb unseres Aufgabenkreises tragen wir dazu bei, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern”.
Ziel der Betreuungstätigkeit ist die größtmöglichste Selbständigkeit des Betreuten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Das heißt beispielsweise konkret für uns: wenn diese es wünschen, ermöglichen wir älteren Menschen so lange wie möglich den Aufenthalt in der eigenen Wohnung oder psychisch Kranken in ihrem gewohnten Umfeld.


... in der AWO Bayern